Bäckeralm©
Gästehaus und Brotzeitstation am Schmalensee
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ischerweg 6
82481 Mittenwald
Deutschland

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Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB)
für die Vermittlung von Beherbergungsleistungen durch die ZimmerInfo/alpStern und/oder Tourist-Information Mittenwald(beides unter dem Kürzel TIM genannt) zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast
Abschluß des Beherbergungsvertrages
1.1) Die Buchung des Gastes, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, per e-mail, per Internet oder auf sonstige Weise erfolgen kann, stellt das Angebot zum Abschluss eines verbindlichen Beherbergungsvertrages des Gastes an das Hotel - vertreten durch die TIM - dar. 1.2) Der Beherbergungsvertrag mit dem Hotel kommt mit der Reservierungsbestätigung zustande, die die TIM als Vertreter des Hotels abgibt. 1.3) Die Buchung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern. Er haftet insofern für die Erfüllung des Beherbergungsvertrages für alle gebuchten Zimmer bzw. Teilnehmer. 1.4) Falls eine Reservierungsbestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, kommt der Beherbergungsvertrag auch dadurch zustande, dass das Zimmer / die Ferienwohnung durch den Hotelier / Vermieter bereit gestellt wird.
2. Stellung der TIM

Die TIM ist ausschließlich Vermittler bzw. Bote, sie wird keinesfalls durch den Beherbergungsvertrag direkt verpflichtet.
3. Storno/Rücktritt

3.1) Der Abschluß des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.2) Wird vom Gast der Beherbergungsvertrag storniert oder gekündigt, hat der Hotelier / Vermieter Anspruch auf die Bezahlung des vereinbarten Preises, abzüglich der sogenannten ersparten Aufwendungen.
3.3) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen (in Prozent des Gesamtpreises): -bei Übernachtung mit Frühstück: 20%
bei Halbpension: 30%- bei Vollpension: 40% -bei Ferienwohnungen: 15%
3.4) Der Hotelier / Vermieter ist verpflichtet, sich zu bemühen, die gebuchten Zimmer / die gebuchte Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Dies geschieht insbesondere durch Freimeldung bei der TIM.
3.5) Es wird empfohlen, die Rücktrittserklärung / Kündigung nicht an die TIM, sondern direkt an den Beherbergungsbetrieb zu richten und zwar in Schriftform.
3.6) Die Bezahlung ist direkt beim Beherbergungsbetrieb vorzunehmen.
4. Haftung des Beherbergungsbetriebes
Der Hotelier / Vermieter haftet, wenn das bestellte Zimmer / die bestellte Ferienwohnung bei der Ankunft des Gastes nicht zur Verfügung gestellt werden kann (z.B. Überbuchung und dergleichen).

5. Haftung der TIM
Die TIM haftet weder dem Hotelier / Vermieter noch dem Gast gegenüber für Schäden, ausgenommen bei Verursachung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
6. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, wird dem Gast empfohlen, sich zunächst an den Hotelier / Vermieter zu wenden. Wird der (berechtigten) Beschwerde nicht abgeholfen, kann der Gast innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, die TIM schriftlich verständigen, die sich um Vermittlung bemühen wird.
7. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich möglich und zulässig, wird für Rechtsstreitigkeiten zwischen Hotelier / Vermieter und Gast der Gerichtsstand des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen bzw. Landgerichts München II vereinbart. Mittenwald/Stand: JULI 2006

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